Diese Seite wurde mit Hilfe von Claude (claude.ai), einem auf künstlicher Intelligenz beruhenden Assistenten, aus dem Rumänischen übersetzt und kann Übersetzungsfehler enthalten. Maßgeblich ist der rumänische Text. Wenn Sie einen Fehler oder eine unnatürliche Formulierung bemerken und uns helfen möchten, schreiben Sie uns bitte an corecturi@civicsuport.ro. Vielen Dank.
Der Leitfaden beschreibt das Recht in Rumänien. Die Unterlagen werden auf Rumänisch eingereicht; die Übersetzung ist eine Höflichkeitsübersetzung, rechtsverbindlich ist der rumänische Text.
Jeder Bürger hat das Recht, einer öffentlichen Institution zu schreiben, um etwas zu verlangen, ein Problem zu melden, sich zu beschweren oder eine Lösung vorzuschlagen. Das ist eine Petition. Das Recht steht in der Verfassung, es ist kostenlos, und die Institution ist verpflichtet, Ihnen schriftlich und fristgerecht zu antworten.
Unten finden Sie die Schritte der Reihe nach, vom Verfassen der Petition bis zu dem, was Sie tun können, wenn Sie keine Antwort erhalten. Jeder Schritt sagt, was Sie tun, wo, was Sie brauchen, was es kostet und wie lange es dauert, und darunter das Gesetz, auf das er sich stützt.
Kurz gesagt: Schreiben Sie die Petition mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse, senden Sie sie an die Institution, die für das Problem zuständig ist, bewahren Sie die Eingangsnummer auf und warten Sie höchstens 30 Tage auf die Antwort (45, wenn die Institution die Frist verlängert und Sie davon benachrichtigt). Wenn Sie keine Antwort erhalten, stehen Ihnen Rechtsbehelfe offen.
Schritt 1 — Klären Sie, welche Art von Antrag Sie stellen
Was Sie tun: Bevor Sie schreiben, wählen Sie das passende Gesetz. Von ihm hängen die Antwortfrist und die Rechtsbehelfe ab.
Was Sie wollen Welche Art von Antrag es ist Das Gesetz Antwortfrist Eine Abhilfe verlangen, ein Problem melden, sich über etwas beschweren oder etwas vorschlagen Petition (Antrag, Beschwerde, Meldung (sesizare) oder Vorschlag) OG nr. 27/2002 (Regierungsverordnung Nr. 27/2002 über Petitionen) 30 Tage, verlängerbar um höchstens 15 Tage Eine Information erfahren oder ein Dokument erhalten, das die Institution bereits hat (einen Vertrag, einen Beschluss, einen Haushalt) Antrag auf Informationen von öffentlichem Interesse Legea nr. 544/2001 (Gesetz über den freien Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse) 10 Tage, höchstens 30, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen benachrichtigt werden Einen Verwaltungsakt anfechten, der Sie in Ihren Rechten verletzt (eine Verfügung, einen Beschluss, eine Genehmigung) Vorverfahrensbeschwerde (plângere prealabilă), vor dem Gang zum Gericht Legea nr. 554/2004 (Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit) 30 Tage Meldung und Beschwerde sind ebenfalls Petitionen. Das Gesetz sagt, dass Petition „den Antrag, die Beschwerde, die Meldung oder den Vorschlag“ bedeutet, die schriftlich an eine Behörde gerichtet werden. Eine Meldung wegen eines Schlaglochs auf der Straße oder eine Beschwerde über einen Beamten folgt also denselben Regeln und denselben Fristen wie jede andere Petition.
Die „Verwaltungsbeschwerde“ nach Legea nr. 544/2001 ist etwas anderes. Sie reichen sie erst ein, nachdem ein Antrag auf öffentliche Informationen abgelehnt wurde oder unbeantwortet geblieben ist (siehe Schritt 8).
Wo: Vorerst nirgends.
Unterlagen: Keine.
Kosten: 0 Lei.
Dauer: Einige Minuten.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002 privind reglementarea activității de soluționare a petițiilor (über die Regelung der Bearbeitung von Petitionen), art. 2, art. 8 und art. 9, legislatie.just.ro; Legea nr. 544/2001 privind liberul acces la informațiile de interes public (über den freien Zugang zu Informationen von öffentlichem Interesse), art. 7 und art. 21, legislatie.just.ro; Legea contenciosului administrativ nr. 554/2004 (Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit), art. 7, legislatie.just.ro; Constituția României (Verfassung Rumäniens), art. 51, legislatie.just.ro.
Schritt 2 — Schreiben Sie die Petition
Was Sie tun: Verfassen Sie die Petition schriftlich, auf Papier oder als E-Mail. Damit sie berücksichtigt wird, muss sie enthalten:
- Ihren Namen und Vornamen;
- Ihre Kontaktdaten: die Postanschrift oder die E-Mail-Adresse, an die Sie die Antwort wünschen;
- die Institution, an die Sie schreiben;
- was geschehen ist: kurz, klar, gegebenenfalls mit Ort und Datum;
- was Sie verlangen: eine Abhilfe, eine Überprüfung, eine bestimmte Maßnahme;
- Datum und Unterschrift.
Fügen Sie Kopien der Dokumente oder Fotos bei, die Sie haben. Bewahren Sie die Originale auf.
Anonyme Petitionen werden nicht berücksichtigt. Eine Petition ohne Namen und ohne Angaben zur Identifizierung wird ohne Bearbeitung abgelegt. Die einzige Ausnahme, seit Dezember 2024, sind Petitionen über Belästigung aufgrund des Geschlechts oder Mobbing, die auch ohne Namen geprüft werden.
Die Petition wird in Ihrem eigenen Namen eingereicht. Die Verfassung sagt, dass Bürger Petitionen „nur im Namen der Unterzeichner“ einreichen. Ein rechtmäßig gegründeter Verein kann Petitionen im Namen der Mitglieder einreichen, die er vertritt.
Wo: Zu Hause.
Unterlagen: OG nr. 27/2002 verlangt nicht, dass Sie eine Kopie Ihres Ausweises beifügen; Name und Kontaktdaten genügen. Wenn eine Institution die Kopie dennoch verlangt, fragen Sie sie, auf welcher Rechtsgrundlage.
Kosten: 0 Lei. Das Petitionsrecht ist gebührenfrei.
Dauer: In der Regel eine Stunde.
Rechtsgrundlage: Constituția României, art. 51 alin. (1)–(3), legislatie.just.ro; OG nr. 27/2002, art. 1, art. 2 und art. 7 (geändert durch Legea nr. 296/2024), legislatie.just.ro.
Schritt 3 — Wählen Sie die richtige Institution
Was Sie tun: Senden Sie die Petition an die Institution, die für das Problem zuständig ist. Einige Anhaltspunkte:
- örtliche Straßen, Straßenbeleuchtung, Müllabfuhr, Grünflächen, Stadtplanung, örtliche Abgaben: das Bürgermeisteramt (primăria);
- Kreisstraßen, Krankenhäuser und Dienste des Kreises: der Kreisrat (consiliul județean);
- die Rechtmäßigkeit der Akte des Bürgermeisteramts oder des Kreisrats: die Präfektur (instituția prefectului);
- Umweltverschmutzung: die Umweltwache (garda de mediu) oder die Umweltschutzagentur (agenția pentru protecția mediului);
- öffentliche Ordnung: die Polizei (poliția);
- Verbraucherschutz: die ANPC (Autoritatea Națională pentru Protecția Consumatorilor, die Nationale Verbraucherschutzbehörde);
- landesweite Probleme: das zuständige Ministerium oder die Regierung.
Sie können an eine zentrale oder örtliche Behörde oder öffentliche Institution schreiben, an die nachgeordneten öffentlichen Dienste der Ministerien, an nationale Gesellschaften und Unternehmen, an Gesellschaften von kreisweitem oder örtlichem Interesse und an die autonomen Regiebetriebe (regii autonome).
Das Parlament und der Präsident haben eigene Regeln für die Bearbeitung von Petitionen. Sie finden sie auf ihren Websites: cdep.ro, senat.ro, presidency.ro.
Wo: Auf der Website der Institution finden Sie die Adresse, die E-Mail und die Öffnungszeiten der Eingangsstelle.
Unterlagen: Keine.
Kosten: 0 Lei.
Dauer: Einige Minuten.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002, art. 2 und art. 15^1, legislatie.just.ro.
Schritt 4 — Senden Sie die Petition
Was Sie tun: Wählen Sie, wie Sie sie senden:
- an der Eingangsstelle: Bringen Sie die Petition in zwei Exemplaren; eines bleibt bei der Institution, auf dem anderen werden Ihnen Eingangsnummer und Datum vermerkt;
- per E-Mail: Das Gesetz akzeptiert ausdrücklich Petitionen, die per elektronischer Post gesandt werden; schreiben Sie an die offizielle Adresse der Institution;
- per Post: Senden Sie einen Einschreibebrief mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis über das Datum des Eingangs haben.
Jede Institution muss eine Abteilung für Bürgerbeziehungen haben, die die Petitionen entgegennimmt, registriert und verfolgt und die Antworten versendet.
Wo: An der Eingangsstelle der Institution, an ihre offizielle E-Mail-Adresse oder an ihre Postanschrift.
Unterlagen: Die Petition und die Kopien der Dokumente.
Kosten: 0 Lei an der Eingangsstelle oder per E-Mail; das Porto für einen Einschreibebrief.
Dauer: Ein Tag.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002, art. 2 und art. 6 alin. (1), legislatie.just.ro.
Schritt 5 — Bewahren Sie die Eingangsnummer auf
Was Sie tun: Verlangen Sie Nummer und Datum der Registrierung und bewahren Sie sie auf. Ab diesem Datum läuft die Antwortfrist, und die Nummer brauchen Sie, wenn Sie nachhaken oder Beschwerde einlegen.
- An der Eingangsstelle: Die Nummer wird auf Ihrem Exemplar vermerkt.
- Per E-Mail: Bitten Sie schon in der Nachricht darum, dass Ihnen die Eingangsnummer mitgeteilt wird. Wenn Sie sie nicht innerhalb einiger Tage erhalten, haken Sie nach. Bewahren Sie die gesendete E-Mail auf.
- Per Post: Bewahren Sie den Rückschein auf.
Wo: Bei der Institution.
Unterlagen: Das Exemplar mit der Nummer, die Bestätigungs-E-Mail oder der Rückschein.
Kosten: 0 Lei.
Dauer: Sofort, an der Eingangsstelle. Für Petitionen, die per E-Mail oder per Post gesandt wurden, verpflichtet das Gesetz die Institution, die Petition zu registrieren, legt aber keine Frist fest, innerhalb derer sie Ihnen die Nummer mitteilen muss. Wenn Sie sie nicht innerhalb einiger Tage erhalten, rufen Sie bei der Eingangsstelle an oder schreiben Sie ihr und fragen Sie danach.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002, art. 6 alin. (1) und art. 8 alin. (1), legislatie.just.ro.
Schritt 6 — Warten Sie die Antwort innerhalb der Frist ab
Was Sie tun: Die Institution muss Ihnen innerhalb von 30 Tagen ab der Registrierung antworten, ob die Lösung für Sie günstig ist oder nicht.
- Verlängerung: Wenn das Problem eine eingehendere Untersuchung erfordert, kann der Leiter der Institution die Frist um höchstens 15 Tage verlängern (im Bereich Energie und Erdgas um höchstens 30 Tage), muss Sie aber vorher benachrichtigen.
- Wiederholte Petitionen: Wenn Sie mehrere Petitionen zum selben Problem senden, erhalten Sie eine einzige Antwort. Eine identische Petition, die nach der Antwort gesandt wird, wird ohne Bearbeitung abgelegt.
- Unparteilichkeit: Wenn Sie sich über eine bestimmte Person beschweren, darf die Petition weder von dieser Person noch von einem ihrer Untergebenen bearbeitet werden.
- Die Antwort wird vom Leiter der Institution (oder von der bevollmächtigten Person) und vom Leiter der Abteilung unterzeichnet, die die Petition bearbeitet hat, und muss die Rechtsgrundlage der Lösung angeben.
Wo: Die Antwort kommt an die Adresse oder die E-Mail-Adresse, die Sie angegeben haben.
Unterlagen: Keine.
Kosten: 0 Lei.
Dauer: 30 Tage; höchstens 45 (oder 60 bei Energie und Gas), wenn Ihnen die Verlängerung mitgeteilt wurde.
Gut zu wissen: Die Nichteinhaltung der Fristen ist ein Dienstvergehen des verantwortlichen Beamten.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002, art. 8 alin. (1), art. 9, art. 10, art. 11, art. 13 und art. 15 lit. a), legislatie.just.ro.
Schritt 7 — Wenn die Petition an die falsche Stelle gelangt ist
Was Sie tun: Nichts. Wenn die Institution für Ihr Problem nicht zuständig ist, ist sie verpflichtet, die Petition innerhalb von 5 Tagen ab der Registrierung an die zuständige Institution weiterzuleiten und Sie zu benachrichtigen.
Die 30-Tage-Frist beginnt neu, ab dem Datum der Registrierung der Petition bei der zuständigen Institution. Wenn Sie eine solche Mitteilung erhalten, notieren Sie die neue Institution und verlangen Sie von ihr die Eingangsnummer.
Wo: Die Institution benachrichtigt Sie schriftlich.
Unterlagen: Die Mitteilung über die Weiterleitung.
Kosten: 0 Lei.
Dauer: 5 Tage für die Weiterleitung, dann weitere 30 Tage für die Antwort.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002, art. 6^1 und art. 8 alin. (2), legislatie.just.ro.
Schritt 8 — Wenn Sie keine Antwort erhalten oder die Antwort nicht in Ordnung ist
Was Sie tun: Sie haben mehrere Wege. Wählen Sie den, der zu Ihrer Lage passt.
a) Wenden Sie sich erneut an den Leiter der Institution. Schreiben Sie dem Bürgermeister, dem Direktor oder dem Minister: Geben Sie die Eingangsnummer, das Datum und die Tatsache an, dass die Frist abgelaufen ist. Verlangen Sie die Antwort und, wenn Sie möchten, ein Disziplinarverfahren gegen den für die Verzögerung Verantwortlichen. Die Nichteinhaltung der Fristen ist ein Dienstvergehen.
b) Wenn es ein Antrag auf öffentliche Informationen war (Legea nr. 544/2001):
- Reichen Sie beim Leiter der Institution eine Verwaltungsbeschwerde (reclamație administrativă) ein, innerhalb von 30 Tagen, nachdem Sie von der Ablehnung erfahren haben; die Antwort auf die Beschwerde kommt innerhalb von 15 Tagen;
- oder erheben Sie Klage beim Landgericht (tribunal), Kammer für Verwaltungsstreitsachen, innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Antwortfrist. Die Klage ist gerichtsgebührenfrei.
c) Der Volksanwalt (Avocatul Poporului, der rumänische Ombudsmann). Sie können ihm schreiben, wenn eine Behörde der öffentlichen Verwaltung Ihre Rechte verletzt hat, auch durch die Verzögerung oder Weigerung, Ihre Petition zu bearbeiten. Die Petition muss schriftlich sein, darf nicht anonym sein, muss angeben, welches Recht von wem verletzt wurde, und die Verzögerung oder Weigerung belegen (zum Beispiel mit Eingangsnummer und Datum). Die Frist beträgt höchstens ein Jahr ab der Verletzung oder ab dem Tag, an dem Sie davon erfahren haben. Die Petition ist gerichtsgebührenfrei. Website: avp.ro.
d) Das Verwaltungsgericht. Das Gesetz stellt es einem Verwaltungsakt gleich, wenn die Institution auf einen Antrag, der ein Recht oder ein berechtigtes Interesse von Ihnen betrifft, nicht innerhalb der gesetzlichen Frist antwortet. In diesem Fall ist die Vorverfahrensbeschwerde nicht verpflichtend. Die Klage wird eingereicht:
- beim Landgericht (tribunal) für örtliche und Kreisbehörden, beim Berufungsgericht (curtea de apel) für zentrale Behörden;
- innerhalb von 6 Monaten ab dem Tag, an dem die Antwortfrist abgelaufen ist.
Die Gerichtsgebühr beträgt 50 Lei für einen Antrag auf Aufhebung eines Aktes, auf Anerkennung eines Rechts oder auf Ausstellung eines Schriftstücks. Das Gericht ist vor allem dann geeignet, wenn die Petition ein Recht von Ihnen betraf (eine Genehmigung, eine Bescheinigung, eine Zahlung), nicht einen bloßen Vorschlag. Das Gericht kann nur anrufen, wer darlegt, dass ein Recht oder ein berechtigtes Interesse von ihm verletzt wurde. Wenn die Petition nur einen Vorschlag oder eine Meldung von allgemeinem Interesse enthielt, holen Sie die Meinung eines Anwalts ein, bevor Sie klagen.
Wo: Bei der Institution, beim Volksanwalt oder beim Gericht, je nach Fall.
Unterlagen: Die Kopie der Petition, der Nachweis der Registrierung (Nummer und Datum), die erhaltene Antwort, falls vorhanden.
Kosten: 0 Lei für die Verwaltungsbeschwerde, für die Klage nach Legea nr. 544/2001 und für den Volksanwalt; 50 Lei Gerichtsgebühr für die Klage vor dem Verwaltungsgericht; das Anwaltshonorar, wenn Sie sich für einen Anwalt entscheiden.
Dauer: 15 Tage für die Antwort auf die Verwaltungsbeschwerde; Gerichtsverfahren dauern von einigen Monaten an aufwärts.
Rechtsgrundlage: OG nr. 27/2002, art. 4 und art. 15, legislatie.just.ro; Legea nr. 544/2001, art. 21 und art. 22, legislatie.just.ro; Legea nr. 35/1997 privind organizarea și funcționarea instituției Avocatul Poporului (über die Organisation und Tätigkeit des Volksanwalts), neu veröffentlicht, art. 16–18, legislatie.just.ro; Legea nr. 554/2004, art. 2 alin. (1) lit. h) und alin. (2), art. 7 alin. (5), art. 8 alin. (1), art. 10 alin. (1) und art. 11 alin. (1) lit. c), legislatie.just.ro; OUG nr. 80/2013 (Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 80/2013 über die Gerichtsgebühren), art. 16 lit. a), legislatie.just.ro; Constituția României, art. 52, legislatie.just.ro.
Kurzes Petitionsmuster
An: [Name der Institution]
[Adresse der Institution / offizielle E-Mail-Adresse]Petition
Der/Die Unterzeichnete [Name und Vorname], wohnhaft in [Adresse] (oder: mit der Korrespondenzadresse [Adresse / E-Mail]), richtet an Sie aufgrund von Art. 51 der Verfassung Rumäniens und der Regierungsverordnung Nr. 27/2002 über die Regelung der Bearbeitung von Petitionen folgende Petition.
Was geschehen ist: [Beschreiben Sie kurz das Problem: wo, seit wann, was Sie festgestellt haben. Zum Beispiel: „In der Straße [Name], zwischen den Hausnummern [x] und [y], funktioniert die Straßenbeleuchtung seit dem [Datum] nicht.“]
Was ich von Ihnen verlange: [Sagen Sie klar, welche Maßnahme Sie verlangen. Zum Beispiel: „Ich bitte Sie, die Lage zu überprüfen und die Reparatur der Straßenbeleuchtung anzuordnen.“]
Anlagen: [Liste der Dokumente oder Fotos, falls vorhanden].
Ich bitte Sie, mir die Eingangsnummer der Petition mitzuteilen und mir die Antwort innerhalb der in Art. 8 der OG nr. 27/2002 vorgesehenen Frist an [Postanschrift oder E-Mail] zu senden.
Datum: [Datum]
Unterschrift: [Unterschrift]
Die Petition mit vielen Unterschriften
Wie die Unterschriften gesammelt werden. Auf einer Liste unter dem Text der Petition trägt jeder Unterzeichner Namen, Vornamen, Ort oder Adresse und Unterschrift ein. Sie können auch online gesammelt werden, aber die Institution erhält eine Petition erst, wenn jemand sie tatsächlich bei ihr einreicht, mit der Liste im Anhang. Die Namen und Adressen der Unterzeichner sind personenbezogene Daten: Sagen Sie ihnen klar, wer sie sammelt, wofür sie verwendet werden und an wen Sie sie weitergeben, und verwenden Sie sie nicht für einen anderen Zweck (Verordnung (EU) 2016/679, eur-lex.europa.eu).
Welchen rechtlichen Wert sie haben. Rechtlich ist eine Petition mit tausend Unterschriften immer noch eine Petition. Die Institution hat dieselben Pflichten wie bei einer mit einer einzigen Unterschrift: sie zu registrieren, zu prüfen und innerhalb von 30 Tagen mit Rechtsgrundlage zu antworten. Die Unterschriften zeigen aber, dass das Problem viele Menschen betrifft, und geben dem Anliegen Gewicht, vor allem in der Presse und gegenüber den Gewählten. Die Verfassung sagt, dass die Petition „im Namen der Unterzeichner“ eingereicht wird: Jeder unterschreibt für sich selbst.
Was sie nicht garantieren. Die Zahl der Unterschriften verpflichtet die Institution nicht, das Verlangte zu tun. Es gibt keine Schwelle, ab der eine Petition verbindlich wird. Wenn Sie wollen, dass ein Gemeinderat verpflichtet ist, über einen Vorschlag zu beraten, nutzen Sie die örtliche Bürgerinitiative, die eigene Regeln und Schwellen hat (siehe den Leitfaden „Wie eine Bürgerinitiative funktioniert“).
Rechtsgrundlage: Constituția României, art. 51, legislatie.just.ro; OG nr. 27/2002, art. 2 und art. 8, legislatie.just.ro.
Was dieser Leitfaden nicht sagt
Der Leitfaden ersetzt nicht den Rat eines Anwalts, besonders bevor Sie vor Gericht gehen, wo die Fristen kurz sind und leicht versäumt werden. Er behandelt keine Petitionen an das Parlament, den Präsidenten oder die Institutionen der Europäischen Union, die eigene Regeln haben, und auch keine Strafanzeigen. Die obigen Fristen sind die allgemeinen; manche Sondergesetze sehen andere vor, prüfen Sie daher das geltende Gesetz auf legislatie.just.ro.