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Der Leitfaden beschreibt das Recht in Rumänien. Die Unterlagen werden auf Rumänisch eingereicht; die Übersetzung ist eine Höflichkeitsübersetzung, rechtsverbindlich ist der rumänische Text.
Ein Verein ist die einfachste Form, in der einige Menschen legal für einen gemeinsamen Zweck zusammenarbeiten können: ein Nachbarschaftsklub, eine Elterngruppe, eine Organisation, die verfolgt, wie öffentliche Gelder ausgegeben werden. Das Gesetz, das ihn regelt, ist die Ordonanța Guvernului nr. 26/2000 cu privire la asociații și fundații (Regierungsverordnung Nr. 26/2000 über Vereine und Stiftungen).
Unten finden Sie die Schritte der Reihe nach, von der Idee bis zum funktionierenden Verein. Bei jedem Schritt steht, was Sie tun, wohin Sie gehen, welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und wie lange es dauert, und darunter das Gesetz, auf das er sich stützt.
Kurz gesagt: Sie brauchen mindestens 3 Mitglieder, einen verfügbaren Namen, einen Sitz und eine von allen unterzeichnete Satzung. Die Satzung muss nicht mehr notariell beurkundet und auch nicht von einem Anwalt bestätigt (atestat de avocat) werden; Ihre Unterschrift genügt. Die Eintragungsgebühr beim Amtsgericht (judecătoria) beträgt 100 Lei.
Was sich seit Dezember 2020 geändert hat. Viele alte Leitfäden sagen, dass Sie „einen Gründungsvertrag und eine Satzung, notariell beurkundet oder von einem Anwalt bestätigt“ und ein Mindestvermögen brauchen. Legea nr. 276/2020 (Gesetz Nr. 276/2020) hat das geändert: Jetzt wird ein einziges Dokument, die Satzung, privatschriftlich abgeschlossen, und für Vereine gibt es keinen Mindestwert des Vermögens mehr. Die notarielle Form bleibt nur dann verpflichtend, wenn ein Mitglied dem Verein ein Gebäude oder ein Grundstück einbringt.
Schritt 1 — Finden Sie mindestens drei Mitglieder
Was Sie tun: Finden Sie mindestens zwei weitere Personen, die mit Ihnen dem Verein beitreten wollen. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein (zum Beispiel ein anderer Verein oder eine Firma). Legen Sie gemeinsam den Zweck fest: was Sie tun wollen und für wen.
Wo: Vorerst nirgends; es ist eine Absprache unter Ihnen.
Unterlagen: In diesem Schritt ist keine Unterlage nötig. Halten Sie für jedes Mitglied, das eine natürliche Person ist, einen gültigen Ausweis bereit.
Kosten: 0 Lei.
Dauer: So lange, wie Sie brauchen, um sich über den Zweck zu einigen.
Gut zu wissen: Vereine mit mehr als 15 Mitgliedern müssen einen Rechnungsprüfer (cenzor) haben, solche mit mehr als 100 Mitgliedern einen Rechnungsprüfungsausschuss (art. 27 und 27^1).
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 4 alin. (1), art. 27 alin. (2) und art. 27^1 alin. (1), legislatie.just.ro; Constituția României (Verfassung Rumäniens), art. 40 (Vereinigungsrecht), legislatie.just.ro.
Schritt 2 — Wählen Sie den Namen und beantragen Sie den Nachweis, dass er verfügbar ist
Was Sie tun: Wählen Sie einen Namen und beantragen Sie beim Justizministerium (Ministerul Justiției) den Nachweis der Verfügbarkeit des Namens. Das Ministerium prüft im Nationalen Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck (Registrul național al persoanelor juridice fără scop patrimonial), dass es keinen anderen Verein, keine Stiftung und keinen Verband mit demselben oder einem zum Verwechseln ähnlichen Namen gibt.
Was der Name nicht enthalten darf:
- Wörter, durch die er mit einer öffentlichen Institution verwechselt werden kann, zum Beispiel „comisariat“ (Kommissariat), „inspectorat“ (Inspektorat), „gardă“ (Wache), „autoritate“ (Behörde), „poliție“ (Polizei), „jandarmerie“ (Gendarmerie), „protecția consumatorilor“ (Verbraucherschutz) oder ihre Ableitungen;
- den Namen einer Berufskörperschaft (zum Beispiel „Barou“ (Anwaltskammer), „Cameră“ (Kammer), „Uniunea Națională a Notarilor Publici din România“);
- die Wörter „național“ (national) oder „român“ (rumänisch) oder ihre Ableitungen, außer mit vorheriger Zustimmung des Generalsekretariats der Regierung (Secretariatul General al Guvernului).
Ist der Name in einer Fremdsprache, fügen Sie dem Antrag eine beglaubigte Übersetzung bei, ausgenommen Eigennamen, unübersetzbare und international gebräuchliche Bezeichnungen.
Wo: Beim Justizministerium, Nationales NGO-Register. Seit dem 11. September 2026 hat das Ministerium ein Portal für NGOs unter rnong.just.ro, über das Anträge und Dokumente online eingereicht und Gebühren bezahlt werden können (die Mitteilung des Justizministeriums).
Unterlagen: Der Antrag auf Prüfung der Verfügbarkeit und auf Reservierung des Namens, den Sie auf dem Portal ausfüllen, und der Nachweis der Gebührenzahlung. Sie können mehrere Namen in der Reihenfolge Ihrer Präferenz vorschlagen. Enthält der Name fremdsprachige Wörter, wird die beglaubigte Übersetzung im Original an den Bürgerservice (Serviciul de Relații cu Publicul) des Justizministeriums gesandt. Für einen Antrag, der nicht online gestellt wird, fragen Sie beim Bürgerservice des Justizministeriums nach.
Kosten: 36 Lei für die Reservierung. Sie zahlen per Zahlungsauftrag, Postanweisung oder Banküberweisung auf das auf dem Portal angegebene Konto des Justizministeriums oder direkt über ghiseul.ro. Die Reservierung kann nur einmal um 3 Monate verlängert werden, für 18 Lei, wenn Sie die Verlängerung vor ihrem Ablauf beantragen.
Dauer: Ist der Name verfügbar, wird der Nachweis innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt, und Sie laden ihn vom Portal herunter. Ist er nicht verfügbar oder einem anderen zum Verwechseln ähnlich, erhalten Sie innerhalb von höchstens 30 Tagen eine begründete Antwort.
Gut zu wissen: Lehnt das Ministerium den Namen ab, muss die Ablehnung begründet werden. Der Richter, der Ihren Verein einträgt, kann sich über eine Ablehnung hinwegsetzen, die er für unbegründet hält (art. 8 alin. (2^1)).
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 7 alin. (2) lit. e), alin. (2^2), (3)–(3^3) und (4), art. 8 alin. (2^1), legislatie.just.ro; Gebühr, Fristen und Verfahren: Ministerul Justiției, Portal des Nationalen NGO-Registers, „Informații privind procedura de rezervare denumire“ (Informationen zum Verfahren der Namensreservierung) und die Ausfüllanleitung für den Antrag, rnong.just.ro (gelesen am 6. Oktober 2026).
Schritt 3 — Schreiben und unterzeichnen Sie die Satzung
Was Sie tun: Verfassen Sie die Satzung des Vereins und lassen Sie sie von allen Mitgliedern unterzeichnen. Die Satzung ist das Dokument, durch das der Verein entsteht; was in ihr fehlt, kann zur Nichtigkeit führen. Ein Muster finden Sie am Ende dieser Seite.
Die Satzung muss zwingend enthalten (art. 6 alin. (2)):
- die Identifikationsdaten der Mitglieder (bei natürlichen Personen: Name, Vorname, CNP (persönliche Identifikationsnummer), Serie und Nummer des Ausweises, Wohnsitz oder Aufenthaltsort; bei juristischen Personen: Name, Steueridentifikationsnummer, Sitz);
- den Willen zum Zusammenschluss, den Zweck und die Ziele;
- den Namen;
- den Sitz;
- die Dauer (befristet, mit Angabe der Frist, oder unbefristet);
- das Anfangsvermögen;
- die namentliche Zusammensetzung der ersten Leitungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane;
- die Person oder Personen, die bevollmächtigt sind, den Verein eintragen zu lassen;
- wie die Mitgliedschaft erworben wird und verloren geht;
- die Rechte und Pflichten der Mitglieder;
- die Arten der Mittel des Vereins;
- die Befugnisse der Leitungs-, Verwaltungs- und Kontrollorgane;
- was mit dem Vermögen geschieht, wenn der Verein aufgelöst wird (unter Beachtung von art. 60);
- die Unterschriften der Mitglieder.
Wo: Zu Hause oder wo immer Sie sich treffen. Ein Notar oder Anwalt ist nicht nötig.
Unterlagen: Die Satzung, von allen Mitgliedern unterzeichnet. Die notarielle Form ist nur verpflichtend, wenn das Anfangsvermögen ein Gebäude oder ein Grundstück umfasst, das ein Mitglied einbringt.
Kosten: 0 Lei, wenn Sie sie selbst schreiben. Wenn Sie die Hilfe eines Anwalts oder Notars in Anspruch nehmen, zahlen Sie dessen Honorar.
Dauer: Von einem Tag bis zu einigen Wochen, je nachdem, wie viel Sie besprechen.
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 6 alin. (1) und (2), geändert durch Legea nr. 276/2020, legislatie.just.ro.
Schritt 4 — Legen Sie den Sitz fest und beschaffen Sie den Nachweis dafür
Was Sie tun: Wählen Sie die Adresse, an der der Sitz des Vereins sein wird, und beschaffen Sie ein Dokument, das zeigt, dass Sie das Recht haben, sie zu nutzen.
Wo: Beim Eigentümer der Räume.
Unterlagen: Ein Dokument, das nachweist, dass Sie die Räume nutzen dürfen, zum Beispiel ein Mietvertrag oder ein Leihvertrag (comodat, unentgeltliche Nutzung) oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Das Gesetz sagt nicht, welches Dokument genau das Gericht akzeptiert, und die Liste der akzeptierten Dokumente unterscheidet sich von einem Amtsgericht zum anderen: Fragen Sie bei der Eingangsstelle des für den Sitz zuständigen Amtsgerichts nach, bevor Sie es vorbereiten.
Liegt der Sitz in einem Wohnblock, brauchen Sie nicht die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, sofern die bevollmächtigte Person auf eigene Verantwortung erklärt, dass der Verein an dieser Adresse keine Tätigkeit ausüben wird.
Kosten: Hängt von der Vereinbarung mit dem Eigentümer ab; die Leihe (comodat) ist unentgeltlich.
Dauer: So lange, wie die Einigung mit dem Eigentümer dauert.
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 6 alin. (2) lit. d), art. 7 alin. (2) lit. b) und alin. (2^3), legislatie.just.ro.
Schritt 5 — Beschließen Sie das Anfangsvermögen
Was Sie tun: Legen Sie fest, was jedes Mitglied dem Verein zu Beginn einbringt: Geld, Sachen oder beides. Die Summe wird in die Satzung eingetragen.
Wo: In der Satzung.
Unterlagen: Für Geldeinlagen sind keine gesonderten Unterlagen nötig. Umfasst die Einlage ein Gebäude oder ein Grundstück, brauchen Sie die Satzung in notarieller Form und die Unterlagen, die die Einlage nachweisen.
Kosten: Der Betrag, den Sie festlegen. Für Vereine verlangt das Gesetz keinen Mindestwert mehr. (Für Stiftungen liegt die Schwelle bei mindestens 10 landesweiten Bruttomindestgrundgehältern.)
Dauer: Wird zusammen mit der Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 6 alin. (2) lit. f), art. 7 alin. (2) lit. b) und art. 15 alin. (2), legislatie.just.ro.
Schritt 6 — Reichen Sie den Eintragungsantrag beim Amtsgericht ein
Was Sie tun: Die durch die Satzung bevollmächtigte Person reicht den Antrag auf Eintragung des Vereins in das Register der Vereine und Stiftungen (Registrul asociațiilor și fundațiilor) ein.
Wo: Beim Amtsgericht (judecătoria), in dessen Bezirk der Sitz des Vereins liegen wird. Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle oder online über rnong.just.ro eingereicht werden: Wählen Sie auf dem Portal „Înființare ONG“ (Gründung einer NGO) und das zuständige Amtsgericht, laden Sie die Dokumente hoch und zahlen Sie die Gebühr über ghiseul.ro oder fügen Sie den Zahlungsnachweis bei.
Unterlagen: Das Gesetz sagt, dass dem Antrag „nur“ beigefügt werden:
- die Satzung, in einer einzigen, von der bevollmächtigten Person als „mit dem Original übereinstimmend“ beglaubigten Kopie;
- die Nachweise für den Sitz (und für das Vermögen, nur wenn es sich um ein Gebäude oder ein Grundstück handelt);
- als „mit dem Original übereinstimmend“ bestätigte Kopien der Ausweise der Mitglieder;
- die Erklärung auf eigene Verantwortung über die wirtschaftlichen Eigentümer (siehe Schritt 9; oft ist sie nicht nötig);
- der Nachweis der Verfügbarkeit des Namens (oder die begründete Ablehnung des Ministeriums);
- das steuerliche Führungszeugnis (cazier fiscal) der Gründungsmitglieder und der Vorstandsmitglieder, das das Portal des Justizministeriums unter den nötigen Dokumenten aufführt (siehe unten);
- die Stellungnahme des Staatssekretariats für Kultusangelegenheiten (Secretariatul de Stat pentru Culte), nur wenn der Verein auch religiöse Tätigkeiten haben wird.
Ist ein Mitglied eine juristische Person, kommen ein Auszug aus dem Register, in dem sie eingetragen ist, der Beschluss ihres Leitungsorgans (wenn die Satzung von jemand anderem als ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet wird) und ihr steuerliches Führungszeugnis hinzu. Fremdsprachige Dokumente werden mit beglaubigter Übersetzung eingereicht.
Das steuerliche Führungszeugnis. Art. 7 alin. (2) der OG nr. 26/2000 nennt das steuerliche Führungszeugnis für Mitglieder, die natürliche Personen sind, nicht, aber das Portal des Justizministeriums verlangt es bei der Gründung einer NGO für die Gründungsmitglieder und für die Vorstandsmitglieder. Das steuerliche Führungszeugnis wird bei der ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală, die Nationale Steuerverwaltungsbehörde) beantragt. Halten Sie es bereit, damit Ihr Antrag nicht vertagt wird.
Kosten: Gerichtsgebühr: 100 Lei.
Dauer: Die Einreichung erfolgt an einem Tag.
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 7 alin. (1), (2), (2^1) und (2^4), legislatie.just.ro; OUG nr. 80/2013 privind taxele judiciare de timbru (Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 80/2013 über die Gerichtsgebühren), art. 12 lit. c), legislatie.just.ro; Liste der Dokumente und Online-Einreichung: Ministerul Justiției, rnong.just.ro (gelesen am 6. Oktober 2026).
Schritt 7 — Erhalten Sie den Gerichtsbeschluss und die Eintragungsbescheinigung
Was Sie tun: Der Richter prüft die Akte und ordnet die Eintragung durch einen Beschluss (încheiere) an. Fehlt etwas, werden Sie vorgeladen und schriftlich darüber informiert, was zu berichtigen ist; berichtigen Sie es nicht, wird der Antrag abgewiesen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von 5 Tagen Berufung eingelegt werden. Der Verein wird an dem Tag zur juristischen Person, an dem der Beschluss rechtskräftig wird und die Eintragung ins Register erfolgt.
Auf Antrag stellt Ihnen die Geschäftsstelle die Eintragungsbescheinigung aus, mit Namen, Sitz, Dauer, Nummer und Datum der Eintragung. Mit dieser Bescheinigung weisen Sie gegenüber jedermann nach, dass der Verein existiert.
Wo: Beim selben Amtsgericht.
Unterlagen: Der Antrag auf Ausstellung der Eintragungsbescheinigung.
Kosten: Für vom Gericht ausgestellte Schriftstücke sieht die OUG nr. 80/2013 geringe Gebühren vor: 1 Leu pro Seite für Bescheinigungen über Tatsachen aus den Unterlagen des Gerichts, 1 Leu pro Seite für beglaubigte Kopien, 5 Lei für eine Kopie des Beschlusses mit dem Vermerk der Rechtskraft. Fragen Sie bei der Geschäftsstelle, welche davon für die Eintragungsbescheinigung gilt.
Dauer: Das Gesetz gibt dem Richter 3 Tage ab Einreichung, um die Akte zu prüfen. Darauf folgt die Berufungsfrist von 5 Tagen. Wie lange es insgesamt dauert, bis Sie die Bescheinigung erhalten, ist von Amtsgericht zu Amtsgericht verschieden: Fragen Sie bei der Geschäftsstelle.
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 5 alin. (1), art. 8 alin. (1) und (2), art. 9–12, legislatie.just.ro; OUG nr. 80/2013, art. 9 lit. j), k) und l), legislatie.just.ro.
Schritt 8 — Registrieren Sie den Verein bei der ANAF
Was Sie tun: Beantragen Sie die steuerliche Registrierung, damit der Verein eine Steuerregistrierungsnummer (CIF) erhält. Ohne sie können Sie kein Konto eröffnen, kein Geld empfangen und keine Erklärungen einreichen.
Wo: Bei der Steuerbehörde (ANAF), in deren Bezirk der Sitz des Vereins liegt: an der Eingangsstelle, per Post mit Rückschein oder über die elektronischen Mittel, die die ANAF zur Verfügung stellt. Wenn Sie sie online einreichen wollen, fragen Sie beim Finanzamt des Sitzes, welchen Weg es für einen gerade gegründeten Verein akzeptiert.
Unterlagen: Das Formular 010, „Declarație de înregistrare fiscală / Declarație de mențiuni / Declarație de radiere pentru persoanele juridice, asocieri și alte entități fără personalitate juridică“ (Erklärung zur steuerlichen Registrierung / Änderungserklärung / Löschungserklärung für juristische Personen, Vereinigungen und andere Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit), zusammen mit Kopien der Dokumente, die belegen, was Sie darin angegeben haben (in der Regel der Gerichtsbeschluss, die Eintragungsbescheinigung, die Satzung und der Nachweis des Sitzes).
Kosten: 0 Lei. Das Formular ist kostenlos, und für die Steuerregistrierungsbescheinigung wird keine Gebühr erhoben.
Dauer: Die Erklärung wird innerhalb von 30 Tagen ab der Gründung eingereicht. Die ANAF stellt die Steuerregistrierungsbescheinigung innerhalb von 10 Tagen ab Einreichung aus.
Rechtsgrundlage: Legea nr. 207/2015 privind Codul de procedură fiscală (Abgabenordnung), art. 82 alin. (1) lit. a), alin. (6) lit. a) und alin. (10), art. 86 alin. (1), art. 87 alin. (1) und (2), art. 103 alin. (1), legislatie.just.ro; Ordinul președintelui ANAF nr. 1.699/2021 (Verordnung Nr. 1.699/2021 des Präsidenten der ANAF; Formular 010, Anhang Nr. 1), mit späteren Änderungen, legislatie.just.ro.
Schritt 9 — Das Nationale NGO-Register und die wirtschaftlichen Eigentümer
Was Sie tun: Sie müssen die Eintragung in das Nationale Register der juristischen Personen ohne Erwerbszweck nicht gesondert beantragen. Das Amtsgericht übermittelt dem Justizministerium von Amts wegen innerhalb von 3 Tagen ab Rechtskraft den Eintragungsbeschluss. Das Register ist öffentlich, mit Ausnahme der personenbezogenen Daten und der Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer.
Wirtschaftliche Eigentümer eines Vereins sind nach dem Gesetz: die Mitglieder, die Vorstandsmitglieder, die vom Vorstand bevollmächtigten Personen mit Leitungsfunktionen, die Personengruppe, in deren Interesse der Verein gegründet wurde, und jede andere Person, die ihn tatsächlich kontrolliert.
Die Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer:
- Sie ist bei der Eintragung nicht nötig, wenn der Verein nur von natürlichen Personen gegründet und geleitet wird und die einzigen wirtschaftlichen Eigentümer die in den Unterlagen der Akte genannten sind. In diesem Fall vervollständigt das Justizministerium das Register von Amts wegen.
- Sie ist nötig, wenn unter den Mitgliedern oder Leitern juristische Personen sind oder wenn es wirtschaftliche Eigentümer gibt, die in den Unterlagen nicht erscheinen.
- Nach der Eintragung teilt der Verein dem Justizministerium jede Änderung der Daten der wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb von 30 Tagen mit. Die Erklärung wird privatschriftlich oder in elektronischer Form abgegeben und kann per E-Mail mit elektronischer Signatur oder per Post oder Kurier gesandt werden.
Wo: Beim Justizministerium (auch über rnong.just.ro).
Unterlagen: Die Erklärung auf eigene Verantwortung über die wirtschaftlichen Eigentümer, nur falls erforderlich.
Kosten: Weder die OG nr. 26/2000 noch die OUG nr. 80/2013 sehen eine Gebühr für die Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer vor. Das Gesetz sagt, dass sie „ohne jede weitere Formalität“ mitgeteilt werden kann. Das Portal rnong.just.ro hat einen Bereich für die Einreichung und Aktualisierung der Erklärung.
Dauer: 30 Tage ab jeder Änderung.
Achtung: Die unterlassene Mitteilung wird mit einer Geldbuße von 200 bis 2.500 Lei geahndet, im Wiederholungsfall von 500 bis 5.000 Lei. Teilt der Verein die Daten weiterhin nicht mit, kann er durch Gerichtsentscheidung aufgelöst werden.
Rechtsgrundlage: OG nr. 26/2000, art. 7 alin. (2) lit. d), art. 34^4, art. 34^5, art. 56 alin. (1^1), art. 73–75, legislatie.just.ro; Legea nr. 129/2019 pentru prevenirea și combaterea spălării banilor și finanțării terorismului (zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung), art. 4 alin. (2) lit. c), legislatie.just.ro.
Schritt 10 — Eröffnen Sie ein Bankkonto
Was Sie tun: Eröffnen Sie bei einer Bank ein Konto auf den Namen des Vereins. Darauf erhalten Sie Mitgliedsbeiträge, Spenden und Sponsorengelder, und davon bezahlen Sie die Ausgaben.
Wo: Bei der Bank Ihrer Wahl.
Unterlagen: In der Regel verlangt die Bank die Eintragungsbescheinigung, den Gerichtsbeschluss, die Satzung, die Steuerregistrierungsbescheinigung und den Ausweis der Person, die den Verein vertritt. Jede Bank hat ihre eigene Liste. Die Bank wird Sie auch nach Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer fragen, weil auch sie Pflichten nach Legea nr. 129/2019 hat.
Kosten: Die Bankgebühren; sie sind von Bank zu Bank verschieden.
Dauer: Von einem Tag bis zu einigen Tagen.
Das Gesetz verpflichtet Sie nicht, das Konto sofort nach der Eintragung zu eröffnen, aber ohne Konto können Sie kein Geld per Banküberweisung empfangen.
Rechtsgrundlage: Legea nr. 129/2019, art. 4 (Definition des wirtschaftlichen Eigentümers, die auch die Banken anwenden), legislatie.just.ro.
Schritt 11 — Die jährlichen Pflichten
Was Sie tun: Halten Sie den Verein in Ordnung. Das Grundlegende:
- Buchführung. Der Verein ist verpflichtet, Bücher zu führen. In der Regel brauchen Sie einen Buchhalter.
- Die Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) werden innerhalb von 120 Tagen nach Jahresende bei der ANAF eingereicht. Hatte der Verein seit der Gründung überhaupt keine Tätigkeit, reichen Sie stattdessen innerhalb von 60 Tagen nach Jahresende eine Untätigkeitserklärung ein.
- Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und genehmigt den Haushalt und die Bilanz. Die Sitzungen können auch online stattfinden, und die Beschlüsse können mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
- Wirtschaftliche Eigentümer: Jede Änderung wird innerhalb von 30 Tagen mitgeteilt (siehe Schritt 9).
- Änderungen der Satzung oder des Sitzes werden beim Amtsgericht eingetragen, im selben Verfahren wie die Eintragung. Die Gebühr beträgt ebenfalls 100 Lei.
- Steuererklärungen. Wenn Sie Angestellte, Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit oder andere steuerliche Pflichten haben, kommen weitere Erklärungen hinzu. Welche Erklärungen Sie wann einreichen müssen, hängt von der Tätigkeit des Vereins und von den steuerlichen Pflichten ab, die die ANAF für Sie registriert (der Steuervektor): Klären Sie sie mit dem Buchhalter oder fragen Sie beim Finanzamt. Jede Änderung der Daten in der Erklärung zur steuerlichen Registrierung wird der ANAF innerhalb von 15 Tagen mitgeteilt.
Wo: Bei der ANAF, beim Justizministerium und beim Amtsgericht, je nach Fall.
Unterlagen: Die Jahresabschlüsse, die Protokolle der Mitgliederversammlung, die Steuererklärungen.
Kosten: Das Honorar des Buchhalters; die Gebühr von 100 Lei für jede Satzungsänderung.
Dauer: Die oben genannten Fristen.
Rechtsgrundlage: Legea contabilității nr. 82/1991 (Buchführungsgesetz), neu veröffentlicht, art. 1 alin. (2), art. 28 alin. (6), art. 36 alin. (1) lit. b) und alin. (2), legislatie.just.ro; Codul de procedură fiscală, art. 88 alin. (1), legislatie.just.ro; OG nr. 26/2000, art. 21 alin. (4) und (5), art. 33, art. 34^4, legislatie.just.ro; OUG nr. 80/2013, art. 12 lit. c), legislatie.just.ro.
Mustersatzung
Das folgende Muster ist allgemein gehalten. Es enthält die Elemente, die die OG nr. 26/2000 zwingend in der Satzung verlangt (art. 6 alin. (2)), und die Grundregeln über die Organe des Vereins (art. 20–27). Füllen Sie die Felder in eckigen Klammern aus und streichen Sie die Varianten, die für Sie nicht passen. Eine Satzung, der eines der Pflichtelemente fehlt, kann absolut nichtig sein; lesen Sie sie daher mit dem Gesetz vor Augen noch einmal durch oder holen Sie die Meinung eines Juristen ein. Die Satzung wird beim Gericht auf Rumänisch eingereicht: Diese Übersetzung dient nur der Orientierung, der Text, den Sie unterzeichnen und einreichen, muss der rumänische sein.
SATZUNG DES VEREINS „[NAME DES VEREINS]“
Kapitel I. Die Gründungsmitglieder und der Wille zum Zusammenschluss
Art. 1. Die Unterzeichneten:
- [Name und Vorname], Staatsangehöriger [Staatsangehörigkeit], geboren am [Geburtsdatum], CNP [CNP], Inhaber des [Personalausweises/Reisepasses] Serie [Serie] Nr. [Nummer], wohnhaft in [vollständige Adresse];
- [Name und Vorname], [dieselben Angaben wie oben];
- [Name und Vorname], [dieselben Angaben wie oben];
[für ein Mitglied, das eine juristische Person ist: [Name], mit Sitz in [Adresse], Steueridentifikationsnummer [CIF], vertreten durch [Name, Vorname, Funktion]],
im Folgenden „die Gründungsmitglieder“, erklären ihren Willen, einen Verein als juristische Person des Privatrechts ohne Erwerbszweck zu gründen, gemäß der Regierungsverordnung Nr. 26/2000 über Vereine und Stiftungen mit ihren späteren Änderungen und Ergänzungen.
Kapitel II. Name, Sitz, Dauer
Art. 2. Name. Der Name des Vereins lautet „[NAME]“, gemäß dem Nachweis der Verfügbarkeit des Namens Nr. [Nummer] vom [Datum], ausgestellt vom Justizministerium.
Art. 3. Sitz. Der Sitz des Vereins befindet sich in [Ort], [Straße, Hausnummer, Block, Eingang, Stockwerk, Wohnung], Kreis [Kreis]. Der Sitz kann durch Beschluss [der Mitgliederversammlung / des Vorstands] verlegt werden.
Art. 4. Dauer. Der Verein wird auf [unbestimmte Zeit / bestimmte Zeit, bis zum [Datum]] gegründet.
Kapitel III. Zweck und Ziele
Art. 5. Zweck. Zweck des Vereins ist [beschreiben Sie den Zweck: von allgemeinem Interesse, im Interesse einer Gemeinschaft oder im nichtvermögensrechtlichen persönlichen Interesse der Mitglieder].
Art. 6. Ziele. Zur Verwirklichung seines Zwecks setzt sich der Verein folgende Ziele:
a) [Ziel 1];
b) [Ziel 2];
c) [Ziel 3].
Der Verein kann unmittelbare wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, nur wenn sie Nebencharakter haben und in engem Zusammenhang mit seinem Hauptzweck stehen.
Kapitel IV. Vermögen und Mittel
Art. 7. Anfangsvermögen. Das Anfangsvermögen des Vereins beträgt [Betrag] Lei und besteht aus den Geldeinlagen der Gründungsmitglieder wie folgt: [Name] – [Betrag] Lei; [Name] – [Betrag] Lei; [Name] – [Betrag] Lei. [Gibt es Sacheinlagen, beschreiben Sie die Sachen und ihren Wert. Umfasst die Einlage eine Immobilie, wird die Satzung in notarieller Form abgeschlossen.]
Art. 8. Mittel. Die Vermögensmittel des Vereins stammen aus:
a) den Mitgliedsbeiträgen;
b) Zinsen und Dividenden aus der gesetzmäßigen Anlage verfügbarer Beträge;
c) Dividenden von Gesellschaften, die der Verein gegründet hat;
d) Einkünften aus unmittelbaren wirtschaftlichen Tätigkeiten;
e) Spenden, Sponsoring oder Vermächtnissen;
f) Mitteln aus dem Staatshaushalt oder aus den örtlichen Haushalten;
g) anderen gesetzlich vorgesehenen Einkünften.
Kapitel V. Die Mitglieder
Art. 9. Erwerb der Mitgliedschaft. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die [die Bedingungen: zum Beispiel die Satzung anerkennt, einen schriftlichen Antrag stellt, den Mitgliedsbeitrag zahlt]. Über den Antrag entscheidet [der Vorstand / die Mitgliederversammlung] innerhalb von [Anzahl] Tagen.
Art. 10. Verlust der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Austritt, durch schriftliche Erklärung;
b) Ausschluss, beschlossen von [dem Organ] wegen [der Gründe: zum Beispiel schwerer Verstoß gegen die Satzung, Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags während [Zeitraum]], nachdem das Mitglied angehört wurde;
c) Tod bei natürlichen Personen oder Auflösung bei juristischen Personen.
Art. 11. Rechte der Mitglieder. Die Mitglieder haben das Recht:
a) an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und abzustimmen;
b) in die Organe des Vereins zu wählen und gewählt zu werden;
c) über die Tätigkeit des Vereins informiert zu werden;
d) [weitere Rechte].
Art. 12. Pflichten der Mitglieder. Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die Satzung und die Beschlüsse der Organe des Vereins einzuhalten;
b) den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag zu zahlen;
c) [weitere Pflichten].
Kapitel VI. Die Organe des Vereins
Art. 13. Die Organe des Vereins sind: die Mitgliederversammlung, der Vorstand und [der Rechnungsprüfer / der Rechnungsprüfungsausschuss], sofern bestellt. [Der Rechnungsprüfer ist ab mehr als 15 Mitgliedern verpflichtend; der Rechnungsprüfungsausschuss ab mehr als 100 Mitgliedern.]
Art. 14. Die Mitgliederversammlung. (1) Die Mitgliederversammlung ist das Leitungsorgan und besteht aus allen Mitgliedern.
(2) Die Mitgliederversammlung:
a) legt die Strategie und die allgemeinen Ziele des Vereins fest;
b) genehmigt den Einnahmen- und Ausgabenhaushalt und die Bilanz;
c) wählt die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab;
d) wählt den Rechnungsprüfer oder die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und beruft sie ab;
e) gründet Zweigstellen;
f) ändert die Satzung;
g) beschließt die Auflösung und Liquidation des Vereins und die Verwendung des verbleibenden Vermögens;
h) alle anderen durch Gesetz oder Satzung vorgesehenen Befugnisse.
(3) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird von [dem Vorstand / dem Präsidenten] mindestens [Anzahl] Tage im Voraus einberufen, durch [das Mittel: E-Mail, Brief].
(4) Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von [Quorum] der Mitglieder beschlussfähig und beschließt mit [Mehrheit] der Stimmen der Anwesenden. Für die Änderung der Satzung und für die Auflösung ist [qualifizierte Mehrheit] erforderlich.
(5) Die Sitzungen können auch mit Mitteln der unmittelbaren elektronischen Fernkommunikation stattfinden, und die Beschlüsse können mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
(6) Ein Mitglied, das in einer bestimmten Angelegenheit ein persönliches Interesse hat (unmittelbar oder über Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte bis zum vierten Grad), nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Art. 15. Der Vorstand. (1) Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er hat [Anzahl] Mitglieder, gewählt für [Amtszeit]. Höchstens ein Drittel seiner Mitglieder dürfen Personen von außerhalb des Vereins sein.
(2) Der Vorstand:
a) legt der Mitgliederversammlung den Tätigkeitsbericht, den Haushaltsvollzug, die Bilanz, den Haushaltsentwurf und den Entwurf der Programme vor;
b) schließt Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung des Vereins;
c) genehmigt das Organigramm und die Personalpolitik;
d) [weitere Befugnisse].
(3) Die Sitzungen können auch online stattfinden, und die Entscheidungen können mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
(4) Der Verein wird gegenüber Dritten vertreten durch [den Präsidenten / die vom Vorstand benannte Person].
Art. 16. Finanzkontrolle. [Variante A, unter 16 Mitgliedern, ohne Rechnungsprüfer: Jedes Mitglied, das nicht dem Vorstand angehört, kann das Kontrollrecht ausüben.] [Variante B: Die interne Finanzkontrolle wird von einem Rechnungsprüfer / einem Rechnungsprüfungsausschuss aus [ungerade Zahl] Mitgliedern ausgeübt, der von der Mitgliederversammlung für [Dauer] bestellt wird. Vorstandsmitglieder können nicht Rechnungsprüfer sein.]
Art. 17. Die ersten Organe. Der erste Vorstand besteht aus:
- [Name und Vorname] – Präsident;
- [Name und Vorname] – [Funktion];
- [Name und Vorname] – [Funktion].
[Der erste Rechnungsprüfer ist [Name und Vorname].]
Kapitel VII. Die Eintragung des Vereins
Art. 18. Die Gründungsmitglieder bevollmächtigen [Name und Vorname], [Identifikationsdaten], das Verfahren zum Erwerb der Rechtspersönlichkeit durchzuführen: den Nachweis der Verfügbarkeit des Namens zu beantragen, den Eintragungsantrag und die Begleitunterlagen einzureichen, die Kopien als mit dem Original übereinstimmend zu beglaubigen und den Gerichtsbeschluss und die Eintragungsbescheinigung abzuholen.
Kapitel VIII. Auflösung und Liquidation
Art. 19. (1) Der Verein wird kraft Gesetzes, durch Gerichtsentscheidung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen aufgelöst.
(2) Im Fall der Auflösung kann das nach der Liquidation verbleibende Vermögen nicht auf natürliche Personen übertragen werden. Es wird übertragen an [eine juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts mit gleichem oder ähnlichem Zweck, die von der Mitgliederversammlung gewählt wird / den Namen einer bestimmten Organisation], gemäß art. 60 der OG nr. 26/2000.
Kapitel IX. Schlussbestimmungen
Art. 20. Die Bestimmungen dieser Satzung werden durch die Vorschriften der OG nr. 26/2000 und die übrigen geltenden Regelungen ergänzt.
Abgeschlossen heute, [Datum], in [Ort], in [Anzahl] Originalexemplaren.
Die Gründungsmitglieder:
| Name und Vorname | Unterschrift |
|---|---|
| [Name und Vorname] | [Unterschrift] |
| [Name und Vorname] | [Unterschrift] |
| [Name und Vorname] | [Unterschrift] |
Was dieser Leitfaden nicht sagt
Der Leitfaden ersetzt nicht den Rat eines Anwalts oder eines Buchhalters, besonders wenn der Verein Angestellte, wirtschaftliche Tätigkeiten oder öffentliche Gelder haben wird. Er behandelt keine Stiftungen, Verbände, Zweigstellen und auch nicht die Anerkennung als Organisation von öffentlichem Nutzen (utilitate publică). Die Praxis unterscheidet sich von einem Amtsgericht zum anderen, und das Portal rnong.just.ro ist neu (September 2026): Fragen Sie bei der Geschäftsstelle, welche Unterlagen verlangt werden, und prüfen Sie vor der Einreichung das geltende Gesetz auf legislatie.just.ro.