Civic Suport

Bürgerschaftliches Engagement

Wie eine Bürgerinitiative funktioniert

Diese Seite wurde mit Hilfe von Claude (claude.ai), einem auf künstlicher Intelligenz beruhenden Assistenten, aus dem Rumänischen übersetzt und kann Übersetzungsfehler enthalten. Maßgeblich ist der rumänische Text. Wenn Sie einen Fehler oder eine unnatürliche Formulierung bemerken und uns helfen möchten, schreiben Sie uns bitte an corecturi@civicsuport.ro. Vielen Dank.

Der Leitfaden beschreibt das Recht in Rumänien. Die Unterlagen werden auf Rumänisch eingereicht; die Übersetzung ist eine Höflichkeitsübersetzung, rechtsverbindlich ist der rumänische Text.

Die Bürger können nicht nur fordern; sie können auch selbst ein Gesetz, eine Änderung der Verfassung oder einen Beschluss des Gemeinderats vorschlagen. Dafür braucht es eine bestimmte Zahl von Unterschriften, die nach strengen Regeln gesammelt werden. Anders als eine Petition verpflichtet eine Initiative, die die Voraussetzungen erfüllt, die Behörde, über sie zu beraten.

Es gibt vier Ebenen, von der nächsten bis zur weitesten:

EbeneWer entscheidetWie viele UnterschriftenWo sie eingereicht wird
Örtlichder Gemeinderat oder der Kreisratmindestens 5 % der Wähler der Gemeinde, der Stadt oder des Kreisesbeim Generalsekretär der UAT (Verwaltungs- und Gebietseinheit)
Gesetzdas Parlamentmindestens 100.000beim Senat oder bei der Abgeordnetenkammer
Verfassungdas Parlament, dann ein Referendummindestens 500.000beim Senat oder bei der Abgeordnetenkammer
Europäische Uniondie Europäische Kommissionmindestens 1 Million, aus mindestens 7 Staatenbei der Europäischen Kommission

Wir beginnen mit der örtlichen Ebene, der am leichtesten erreichbaren, und steigen auf.


A. Die örtliche Bürgerinitiative (Gemeinderat oder Kreisrat)

Die Bürger können dem Gemeinderat (consiliul local) oder dem Kreisrat (consiliul județean) an ihrem Wohnsitz einen Beschlussentwurf vorschlagen. Der Entwurf durchläuft dann das gewöhnliche Verfahren des Rates, wie jeder andere Entwurf.

  1. Schritt A1 — Schreiben Sie den Beschlussentwurf

    Was Sie tun: Verfassen Sie den Beschlussentwurf und eine Begründung (referat de aprobare), also den Text, in dem Sie erklären, warum der Beschluss nötig ist. Der Entwurf wird nach den Regeln der Gesetzgebungstechnik geschrieben, wie jeder Entwurf des Rates. Der Generalsekretär der Gemeinde, der Stadt oder des Kreises und die Abteilungen des Bürgermeisteramts müssen Sie beim Verfassen unterstützen.

    Wo: Zu Hause, dann beim Generalsekretär der UAT, zur Unterstützung.

    Unterlagen: Der Beschlussentwurf und die Begründung.

    Kosten: 0 Lei.

    Dauer: So lange, wie Sie zum Schreiben brauchen.

    Rechtsgrundlage: OUG nr. 57/2019 privind Codul administrativ (Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 57/2019 über das Verwaltungsgesetzbuch), art. 136 alin. (1), (2) und (8) lit. a), legislatie.just.ro.

  2. Schritt A2 — Reichen Sie den Entwurf beim Generalsekretär ein

    Was Sie tun: Ein oder mehrere wahlberechtigte Bürger (die Initiatoren) reichen die vorgeschlagene Fassung des Entwurfs beim Generalsekretär der UAT ein. Dieser macht sie zur Information der Öffentlichkeit bekannt und stellt Ihnen die Formulare für die Unterstützerlisten zur Verfügung.

    Wo: Beim Generalsekretär des Bürgermeisteramts (für den Gemeinderat) oder des Kreisrats.

    Unterlagen: Der Beschlussentwurf und die Begründung.

    Kosten: 0 Lei.

    Dauer: Ein Tag.

    Rechtsgrundlage: Codul administrativ, art. 247 alin. (1)–(4), legislatie.just.ro.

  3. Schritt A3 — Sammeln Sie die Unterschriften

    Was Sie tun: Sammeln Sie die Unterschriften von mindestens 5 % der Wähler, die im Wählerregister (Registrul electoral) mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in dieser Gemeinde, dieser Stadt oder diesem Kreis eingetragen sind.

    • Die Unterschriften werden nur auf den Formularen gesammelt, die Sie vom Generalsekretär erhalten haben.
    • In die Liste werden eingetragen: Name, Vorname, Wohnsitz, Serie und Nummer des Ausweises und Unterschrift.
    • Unterschreiben dürfen nur Wähler mit Wohnsitz oder Aufenthaltsort in der Einheit, deren Rat über den Entwurf beraten wird.

    Wo: Überall, wo Sie Unterstützer aus dem Ort oder dem Kreis treffen.

    Unterlagen: Die Formulare für die Unterstützerlisten.

    Kosten: Der Druck der Formulare.

    Dauer: Das Verwaltungsgesetzbuch legt keine Frist für das Sammeln der Unterschriften fest. Die Geschäftsordnung des Rates kann eigene Regeln haben, die von Ort zu Ort verschieden sind: Verlangen Sie sie vom Generalsekretär, wenn Sie den Entwurf einreichen.

    Gut zu wissen: Das Verwaltungsgesetzbuch sagt nur, dass die Schwelle im Verhältnis zu den im Wählerregister eingetragenen Wählern berechnet wird, ohne zu sagen, zu welchem Stichtag. Fragen Sie den Generalsekretär schriftlich, wenn Sie den Entwurf einreichen, nach der Zahl der Wähler, an der er die Listen prüfen wird, damit Sie von Anfang an wissen, wie viele Unterschriften Sie brauchen.

    Rechtsgrundlage: Codul administrativ, art. 247 alin. (2), (4), (5) und (6), legislatie.just.ro.

  4. Schritt A4 — Reichen Sie die Listen ein; der Entwurf geht in das Verfahren des Rates

    Was Sie tun: Reichen Sie die Listen beim Generalsekretär ein. Nachdem dieser die Unterlagen geprüft hat, folgt der Entwurf dem gewöhnlichen Verfahren des Rates: die Berichte der Fachabteilungen des Bürgermeisteramts und die Stellungnahme der Fachausschüsse des Rates, dann die Aufnahme in die Tagesordnung und die Abstimmung.

    Wo: Beim Generalsekretär der UAT.

    Unterlagen: Die unterzeichneten Unterstützerlisten im Original.

    Kosten: 0 Lei.

    Dauer: Das Verwaltungsgesetzbuch legt keine Frist fest, innerhalb derer der Generalsekretär die Listen prüfen muss. Nach der Prüfung müssen die Berichte und Stellungnahmen bei ordentlichen Sitzungen innerhalb von höchstens 30 Tagen ab der Registrierung des Entwurfs erstellt werden.

    Gut zu wissen: Der Rat muss über den Entwurf beraten, ist aber nicht verpflichtet, ihn anzunehmen. Als Initiatoren können Sie Ihren Entwurf jederzeit zurückziehen.

    Rechtsgrundlage: Codul administrativ, art. 136 alin. (3)–(11) und art. 247 alin. (7), legislatie.just.ro.

B. Die Gesetzesinitiative der Bürger (ein Gesetz)

Mindestens 100.000 wahlberechtigte Bürger können dem Parlament ein Gesetz vorschlagen.

Die Schwellen:

Was nicht Gegenstand einer Bürgerinitiative sein kann: Steuerfragen, Fragen internationalen Charakters, Amnestie und Begnadigung.

  1. Schritt B1 — Bilden Sie den Initiativausschuss

    Was Sie tun: Bringen Sie mindestens 10 wahlberechtigte Bürger zusammen, die den Initiativausschuss bilden. Dem Ausschuss dürfen nicht angehören: Personen, die in allgemeiner Wahl gewählt wurden (Parlamentarier, Bürgermeister, Ratsmitglieder und andere), Mitglieder der Regierung, vom Premierminister ernannte Personen und diejenigen, die nach dem Gesetz nicht Mitglied einer Partei sein dürfen (zum Beispiel Richter und Staatsanwälte, aktive Militärangehörige, Polizisten).

    Der Ausschuss konstituiert sich durch eine notariell beurkundete Erklärung, die den Zweck der Initiative, Name, Vorname, Wählereigenschaft und Wohnsitz der Mitglieder sowie die Erklärung enthält, dass sich keines von ihnen in einer der Unvereinbarkeitssituationen befindet. Der Ausschuss wählt mit Stimmenmehrheit einen Präsidenten.

    Wo: Bei einem Notar.

    Unterlagen: Die Ausweise der Mitglieder; die Gründungserklärung.

    Kosten: Das Notarhonorar für die Beurkundung. Es ist von Notar zu Notar verschieden: Fragen Sie den Notar vorher.

    Dauer: Ein Tag beim Notar.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999 privind exercitarea inițiativei legislative de către cetățeni (über die Ausübung der Gesetzesinitiative durch die Bürger), neu veröffentlicht, art. 2 alin. (1)–(3) und (6), legislatie.just.ro; Constituția României (Verfassung Rumäniens), art. 40 alin. (3), legislatie.just.ro.

  2. Schritt B2 — Schreiben Sie den Gesetzesvorschlag

    Was Sie tun: Der Ausschuss verfasst den Vorschlag „in der für Gesetzentwürfe verlangten Form“, also Artikel für Artikel, wie ein echtes Gesetz, zusammen mit einer Begründung, die von allen Mitgliedern des Ausschusses unterzeichnet ist.

    Wo: Zu Hause oder mit Hilfe eines Juristen.

    Unterlagen: Der Gesetzesvorschlag und die Begründung.

    Kosten: 0 Lei, wenn Sie ihn selbst schreiben.

    Dauer: So lange, wie Sie zum Schreiben brauchen.

    Rechtsgrundlage: Constituția României, art. 74 alin. (4), legislatie.just.ro; Legea nr. 189/1999, art. 3 alin. (1), legislatie.just.ro.

  3. Schritt B3 — Holen Sie die Stellungnahme des Gesetzgebungsrates ein

    Was Sie tun: Ein von den anderen bevollmächtigtes Mitglied des Ausschusses sendet den Vorschlag dem Gesetzgebungsrat (Consiliul Legislativ) zur Stellungnahme. Die Vollmacht wird von den Mitgliedern des Ausschusses unterzeichnet und der beurkundeten Gründungserklärung beigefügt.

    Wo: Beim Gesetzgebungsrat.

    Unterlagen: Der Vorschlag, die Begründung, die Vollmacht, die Gründungserklärung des Ausschusses.

    Kosten: Legea nr. 189/1999 sieht für die Stellungnahme keine Gebühr vor.

    Dauer: Die Stellungnahme wird innerhalb von höchstens 30 Tagen nach der Befassung abgegeben.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999, art. 3 alin. (2), (3) und (5), legislatie.just.ro.

  4. Schritt B4 — Veröffentlichen Sie den Vorschlag im Amtsblatt

    Was Sie tun: Der Gesetzesvorschlag wird zusammen mit der Stellungnahme des Gesetzgebungsrates und der Zusammensetzung des Initiativausschusses im Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial al României), Teil I, veröffentlicht. Der Bevollmächtigte des Ausschusses kümmert sich um die Veröffentlichung. Ab dem Tag der Veröffentlichung läuft die Frist von 6 Monaten, innerhalb derer die Initiative beim Parlament registriert werden muss.

    Wo: Beim Amtsblatt (monitoruloficial.ro).

    Unterlagen: Der Text des Vorschlags, die Stellungnahme und die Zusammensetzung des Ausschusses.

    Kosten: 0 Lei. Die Veröffentlichung ist von jeder Gebühr befreit.

    Dauer: Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Abgabe der Stellungnahme.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999, art. 2 alin. (4) und (5), art. 3 alin. (3)–(5), legislatie.just.ro.

  5. Schritt B5 — Sammeln Sie die Unterschriften auf den Unterstützerlisten

    Was Sie tun: Die Bürger zeigen ihre Unterstützung, indem sie die Unterstützerlisten unterschreiben. Die Regeln sind streng, und eine fehlerhafte Liste wird nicht berücksichtigt:

    • die Listen werden nach Orten angelegt, entsprechend der Verwaltungs- und Gebietsgliederung (in Bukarest nach Sektoren);
    • jede Liste enthält: den Titel des Vorschlags und das Amtsblatt, in dem er veröffentlicht wurde, den Kreis und den Ort, dann für jeden Unterstützer Name, Vorname, Wohnsitz, Ausweis, CNP (persönliche Identifikationsnummer) und Unterschrift;
    • die Formulare werden auf abtrennbaren, nummerierten A4-Bögen gedruckt, nur einseitig; die Angaben der Unterstützer werden im Moment der Unterschrift von Hand ausgefüllt;
    • niemand darf für einen anderen unterschreiben: Delegation oder Vertretung sind verboten;
    • jede Seite wird von einem Mitglied des Ausschusses oder von einer vom Ausschuss schriftlich bevollmächtigten Person unterzeichnet, die aus den Unterstützern ausgewählt wird;
    • die unterschriebenen Listen werden in Mappen nach Orten aufbewahrt, mit Schnur geheftet und auf der zweiten Umschlagseite unterzeichnet.

    Eine Unterschrift, die am Tag ihrer Abgabe gültig war, kann später nicht mehr zurückgezogen werden.

    Wo: Im ganzen Land, nach Kreisen und Orten.

    Unterlagen: Die Formulare der Unterstützerlisten.

    Kosten: Der Druck der Formulare und die Organisation der Sammlung.

    Dauer: Alle Etappen, von der Veröffentlichung bis zur Registrierung beim Parlament, müssen in 6 Monate passen.

    Gut zu wissen: Das Gesetz verlangt die handschriftliche Unterschrift auf Papier. Online gesammelte Unterschriften zählen nicht. Legea nr. 189/1999 sieht in der auf legislatie.just.ro geltenden Fassung keine elektronische Signatur vor.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999, art. 4, legislatie.just.ro.

  6. Schritt B6 — Bringen Sie die Listen zur Bestätigung zu den Bürgermeisterämtern

    Was Sie tun: Reichen Sie die Mappe mit den Originallisten beim Bürgermeisteramt jedes Ortes ein. Der Bürgermeister (oder in Städten von ihm bevollmächtigte Beamte) bestätigt, dass die Unterzeichner wahlberechtigt sind und den angegebenen Wohnsitz haben, bei Bedarf zusammen mit der Polizei. Jeder kann die Mappe einsehen und eine Unterschrift schriftlich anfechten; der Bürgermeister fordert den Unterstützer auf, sie zu bestätigen. Die Verfügung des Bürgermeisters kann beim Amtsgericht (judecătoria) angefochten werden. Was nicht bestätigt werden kann, wird von der Liste gestrichen.

    Wo: Beim Bürgermeisteramt jedes Ortes, aus dem Sie Unterschriften haben.

    Unterlagen: Die Mappen mit den Originallisten.

    Kosten: Legea nr. 189/1999 sieht für die Bestätigung keine Gebühr vor.

    Dauer: Die Bestätigung erfolgt innerhalb von höchstens 15 Werktagen nach der Registrierung der Mappe beim Bürgermeisteramt.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999, art. 5, legislatie.just.ro.

  7. Schritt B7 — Registrieren Sie die Initiative beim Parlament

    Was Sie tun: Der Ausschuss registriert den Vorschlag bei der zuständigen Kammer, mit der Begründung und den Originalen der Unterstützerlisten, aufgrund eines von den Mitgliedern des Ausschusses unterzeichneten Antrags. Im Antrag bevollmächtigen Sie höchstens 5 Mitglieder, die die Initiative im Parlament vertreten werden.

    Die zuständige Kammer: in der Regel der Senat (Senatul); die Abgeordnetenkammer (Camera Deputaților) für internationale Verträge und für die in art. 75 alin. (1) der Verfassung aufgezählten organischen Gesetze.

    Sind am Tag der Registrierung wegen Verzögerungen der Bürgermeisterämter nicht alle Listen bestätigt, fordert der Präsident der Kammer die Regierung auf, die Bestätigung zu beschleunigen. Nachgereichte Listen gelten als fristgerecht, wenn Sie sie innerhalb von höchstens 7 Tagen nach der Bestätigung bringen.

    Wo: Beim Senat (senat.ro) oder bei der Abgeordnetenkammer (cdep.ro).

    Unterlagen: Der Antrag, der Vorschlag, die Begründung, die bestätigten Originallisten.

    Kosten: 0 Lei.

    Dauer: Spätestens 6 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vorschlag nur noch als neue Initiative eingereicht werden, von vorn.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999, art. 2 alin. (5) und art. 6, legislatie.just.ro; Constituția României, art. 75 alin. (1), legislatie.just.ro.

  8. Schritt B8 — Die Prüfung durch das Verfassungsgericht, dann die Beratung im Parlament

    Was Sie tun: Nichts, außer den Vorgang zu verfolgen. Die Kammer sendet die Originallisten an das Verfassungsgericht (Curtea Constituțională), das prüft:

    • ob der Vorschlag verfassungsgemäß ist;
    • ob der Vorschlag korrekt veröffentlicht wurde und ob die Listen bestätigt sind;
    • ob mindestens 100.000 Unterschriften mit der verlangten Verteilung auf die Kreise gesammelt wurden.

    Die Entscheidung des Gerichts wird im Amtsblatt veröffentlicht. Nachdem die Kammer sie erhalten hat, beginnt das gewöhnliche parlamentarische Verfahren. Die zuerst befasste Kammer hat 45 Tage Zeit (60 für Gesetzbücher und komplexe Gesetze); überschreitet sie die Frist, gilt der Vorschlag als von ihr angenommen.

    Wo: Beim Verfassungsgericht, dann im Parlament.

    Unterlagen: Keine.

    Kosten: 0 Lei.

    Dauer: Das Gericht entscheidet innerhalb von 30 Tagen nach der Befassung.

    Rechtsgrundlage: Legea nr. 189/1999, art. 7, legislatie.just.ro; Constituția României, art. 74 und art. 75 alin. (2), legislatie.just.ro.

C. Die Initiative zur Revision der Verfassung

Das Verfahren ist dasselbe wie bei der Gesetzesinitiative (Schritte B1–B8, nach Legea nr. 189/1999), aber die Schwellen sind viel höher:

Was niemals geändert werden kann: der nationale, unabhängige, einheitliche und unteilbare Charakter des Staates, die republikanische Regierungsform, die territoriale Integrität, die Unabhängigkeit der Justiz, der politische Pluralismus und die Amtssprache. Keine Revision darf die Grundrechte und Grundfreiheiten aufheben. Die Verfassung kann weder während des Belagerungs- oder Notstands noch in Kriegszeiten revidiert werden.

Was folgt: Das Verfassungsgericht entscheidet innerhalb von 60 Tagen. Das Parlament nimmt die Revision mit mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeder Kammer an (oder drei Vierteln in gemeinsamer Sitzung, wenn die Vermittlung scheitert). Die Revision wird erst nach einem Referendum endgültig, das innerhalb von höchstens 30 Tagen nach der Annahme abgehalten wird.

Rechtsgrundlage: Constituția României, art. 150, art. 151 und art. 152, legislatie.just.ro; Legea nr. 189/1999, art. 1 und art. 7 alin. (3), legislatie.just.ro.


D. Die Europäische Bürgerinitiative, in Kürze

Mit der Europäischen Bürgerinitiative können die Bürger der Union die Europäische Kommission auffordern, ein EU-Gesetz vorzuschlagen, in einem Bereich, in dem die Union zuständig ist.

Die Schwellen:

  1. Schritt D1 — Bilden Sie die Organisatorengruppe

    Was Sie tun: Bringen Sie mindestens 7 EU-Bürger zusammen, die in 7 verschiedenen Mitgliedstaaten wohnen. Sie legen ein Organisatorenkonto auf der offiziellen Website an.

    Wo: citizens-initiative.europa.eu.

    Kosten: 0 Lei.

  2. Schritt D2 — Beantragen Sie die Registrierung

    Was Sie tun: Senden Sie der Kommission die Beschreibung der Initiative in einer der Amtssprachen der EU, mit den Angaben zur Organisatorengruppe und zur Finanzierung. Die Kommission registriert nicht jede Initiative, sondern nur diejenigen, die die rechtlichen Kriterien erfüllen.

    Dauer: Die Antwort kommt innerhalb von 2 Monaten (manchmal 4).

  3. Schritt D3 — Sammeln Sie die Unterschriften

    Was Sie tun: Wählen Sie das Anfangsdatum, spätestens 6 Monate nach der Registrierung, und teilen Sie es der Kommission 10 Werktage vorher mit. Ab diesem Tag haben Sie 12 Monate für die Sammlung. Die Unterschriften werden auf Papier oder online gesammelt, über das zentrale System der Kommission. Unterschreiben können EU-Bürger, die das Wahlalter für die Europawahlen erreicht haben; einige Staaten haben es auf 16 Jahre gesenkt. Für rumänische Bürger beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Sie tragen in die Bekundung die Nummer ihres Personalausweises, ihres Reisepasses oder ihre CNP ein. Quelle: die offizielle Seite der Kommission, citizens-initiative.europa.eu/data-requirements_en.

  4. Schritt D4 — Prüfung der Unterschriften und Einreichung

    Was Sie tun: Innerhalb von höchstens 3 Monaten nach dem Ende der Sammlung senden Sie die Unterschriften an die nationalen Behörden, die 3 Monate Zeit haben, sie zu prüfen. Nach der letzten Bescheinigung haben Sie 3 Monate, um die Initiative bei der Kommission einzureichen. In Rumänien prüft die Bekundungen das Innenministerium (Ministerul Afacerilor Interne) über die Generaldirektion für Personenstandswesen (Direcția Generală pentru Evidența Persoanelor). Quelle: citizens-initiative.europa.eu.

  5. Schritt D5 — Die Antwort

    Was folgt: Innerhalb von 1 Monat treffen Sie sich mit der Kommission. Innerhalb von 3 Monaten stellen Sie Ihre Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vor. Innerhalb von 6 Monaten veröffentlicht die Kommission eine Mitteilung, in der sie sagt, was sie tut und warum. Die Kommission ist nicht verpflichtet, das verlangte Gesetz vorzuschlagen.

    Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinitiative, eur-lex.europa.eu; Schwellen nach Staaten, offizielle Seite der Kommission: citizens-initiative.europa.eu/thresholds_en; die Schritte: citizens-initiative.europa.eu/how-it-works_ro.

Was dieser Leitfaden nicht sagt

Der Leitfaden hilft Ihnen nicht, den Text eines Gesetzes oder eines Beschlusses zu verfassen; dafür arbeiten Sie am besten mit einem Juristen. Er behandelt weder das örtliche oder landesweite Referendum noch die Organisation der Kampagne: Geld, Freiwillige, Schutz der Daten der Unterzeichner. Regeln, Zahlen und Honorare können sich ändern: Bevor Sie beginnen, prüfen Sie sie bei der Institution, die sie anwendet.